Elternbeirat 2023-25

Elternbeirat_2023 25
Die Mitglieder des Elterbeirats sind:
 
1. Vorsitzende: Schmidt O., 5b;
2. Vorsitzender: Kroha T.,5b;
 
Weitere Mitglieder: Winkelmann A., 5a; Dietrich, N., 6a; Nietschmann J., 6a; Schaffer A., 7a; Klewer J., 9a; Schmude C.,9a; Schibik T., 9b;
 
Bedeutung und Aufgaben des Elternbeirats
 
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler einer Schule; Art. 74 Abs. 2 Satz 2 findet Anwendung. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Aufgabe des Elternbeirats ist es insbesondere,

das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,

das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren,

den Eltern aller Schülerinnen und Schüler oder der Schülerinnen und Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,

Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,

durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen. (Art. 65 MSO)

Amtszeit

Die Amtszeit des Elternbeirats sowie des gemeinsamen Elternbeirats beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit der Feststellung des Wahlergebnisses und endet mit der Wahl des neuen Elternbeirats. (BaySchO § 16)